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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE  GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR  

MEIN CHALET am Schneeberg GmbH

Stand: 1. Juni 2021

Inhaltsverzeichnis

§1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung, sowie für alle, für den Gast erbrachten Leistungen der Mein Chalet am Schneeberg GmbH.

§2 Begriffsdefinitionen

„Beherberger“      

Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

„Gast“

Ist eine natürliche Person die die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. Bsp. Familienmitglieder, Freunde etc.)

„Vertragspartner“

Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

„Konsument“ und „Unternehmer“

Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes von 1979 idgF zu verstehen.

„Beherbergungsvertrag“

Ist in der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

§3 Vertragsabschluss – Anzahlung - Kaution

3.1      Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners (durch den Beherberger)?finde ich unklar zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei für die sie bestimmt ist, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

3.2      Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Auszahlung bzw. Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Auszahlung bzw. Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Rechnung Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners mit dem Beherberger zustande.

3.3      Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung bei Buchung bzw. spätestens  3Tage nach Erhalt der Reservierungsbestätigung(einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

3.4      Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

3.5.     Bei  Buchung wird eine Kaution in der Höhe von € 300,- zur Sicherstellung möglicher Schäden an Inventar bzw. am Objekt eingehoben. Diese wird bei Abreise innerhalb 3 Werktagen an ein vom Gast genanntes Konto rückerstattet, sofern keine vom Gast verursachte Schäden zu beheben sind.

§4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1      Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.

4.2      Wird ein Zimmer erstmalig vor 06.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorangegangene Nacht als erste Übernachtung.

4.3      Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

§5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch den Beherberger

5.1      Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

5.2      Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.3      Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

5.4      Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, , durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

5.5       Bis 31 Tage vor Anreise kann der Gast die Buchung einseitig auflösen.

5.6      Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Ankunft: 30%

bei einer Stornierung bis 21 Tage vor Ankunft: 60%

bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft: 90%

bei einer Stornierung ab 13 Tage vor Ankunft: 100%

§6 Bereitstellung einer Ersatzunterkunft

6.1      Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2      Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

6.3      Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

§7 Rechte des Vertragspartners

7.1      Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.

§8 Pflichten des Vertragspartnersrs

8.1      Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise etwaige Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, zu bezahlen.

8.2      Der Beherberger ist nicht verpflichtet Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen werden diese nach Tageskurs in Zahlung genommen.

8.3      Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder andere Personenin seiner Begleitung verursachen.

§9 Rechte des Beherbergers

9.1      Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

9.2      Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20:00 Uhr und vor 06:00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch durch eine entsprechende Preisinformation im Apartment auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

9.3      Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu, ebenso zur Sicherstellung möglicher Schäden eine Kaution bereits bei Buchung einzuhaben.

§10 Pflichten des Beherbergers

10.1    Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen seinem Standard entsprechenden zu leisten.

10.2    Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind:

            a) Sonderleistungen wie die Bereitstellung von Sauna, Strandbad, Outdoorpool,  zusätzliche Gästeparkplätze oder ähnliches

            b) Bereitstellung von Zusatz- bzw. Kinderbetten

§11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

11.1    Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder  dessen Mitarbeitern übergeben wurden. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.

11.2    Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

11.3    Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren wird abgelehnt. Jeder Gast muss für die Sicherheit seiner eingebrachten Wertgegenstände  und dergleichen selbst sorgen.

§12 Haftungsbeschränkung

12.1    Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

12.1    Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

12.3    Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, dem Vermieter eventuelle Mängel anzuzeigen, so verzichtet er damit auf den Anspruch auf Entgeltminderung.

12.4    Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

12.5    Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Gast akzeptiert bei Nutzung der Stellplätze die dafür angeführten Bedingungen der Hausordnung.

§13 Tierhaltung

13.1    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.

13.2    Nimmt der Vertragspartner ein Tier mit, ist er verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen. Oder aber dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.

13.4    Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

13.5    In den Gesellschafts-, Restauranträumlichkeiten und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten, ebenso nicht am Ufergrundstück 339 Abschnitt C, sowie dem gesamten Seebereich.

§14 Verlängerung der Beherbergung

14.1      Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

14.2         Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

§15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

15.1    Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf .

15.2    Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

15.3    Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

15.4    Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.

15.5    Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder den, im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten das Zusammenwohnen verleidet. Ebenso wenn der Gast sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht.

b) von einer ansteckenden Krankheit befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird.

c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

15.6    Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z. Bsp. Elementarereignisse wie Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen wie Betretungsverbote und dergleichen unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

§16 Erkrankung oder Tod des Gastes

16.1    Erkrankt der Gast während eines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger nach Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen. Dies insbesondere dann, wenn diese notwendig ist und der Gast hierfür selbst nicht in der Lage ist.

16.2    Solange der Gast nicht in der Lage ist Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gastes für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt wurden.

16.3    Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe

b) notwendig gewordene Raumdesinfektion

c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände

d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden

e) Apartmentmiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o.ä.

f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen

§17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

17.1    Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

17.2    Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

17.3    Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichemnund sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

17.4    Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

17.5    Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

§18 Sonstiges

18.1    Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des, die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren haben. Bei Berechnung einer Frist, die nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, die durch ihre Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Fristen zu zählensind. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.

18.2    Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

18.3    Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

18.4     Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

§19 Weiterführende mit diesen AGB´s im Zusammenhang geltende Bestimmungen

Hausordnung Schneebergchalets Top 1 bis 12 in der jeweils geltenden Fassung und der damit in Zusammenhang stehenden Detailbestimmungen wie:

  1. Diverse Orientierungspläne und Rufnummern
  2. See- & Badeordnung
  3. Anleitung zur Benutzung der Kletterwand
  4. Hinweise zu Mountainbike und Skitouren-Routen
  5. Diverse Wanderkarten
  6. Allgemeine Inventarliste je Apartment inkl. Mängelliste

Diese weiterführenden Bestimmungen liegen vor Ort in der zentralen Anlaufstelle des Beherbergungsbetriebes zur Einsicht auf, oder werden in digitaler Form einsehbar gemacht.

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HAUSORDNUNG

Hausordnung Schneeberg Chalets Top 1 bis 12

Verbindlich für Eigentümer – Gäste – Mitarbeiter [einsehbar im ROTEN ORDNER digital bzw. Anlaufstelle] STAND 8. Mai 2021

Inhaltsverzeichnis

1. Grundsätzliches

Grundsätzlich finden Sie jegliche Information im großen roten Ordner in digitaler Form mit Gäste Login, der von uns laufend aktualisiert und ergänzt wird. Sollten Sie dennoch Fragen haben, irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Hilfe benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen!

In Ihrem Apartment finden Sie die wichtigsten Informationen wie: Notrufe, Kontakte vor Ort, Orientierungsplan, Parkplätze, Preisliste, Inventar- & Mängelliste etc. vor Ort in Papierform.

2. Allgemeines

2.1 Bitte kontrollieren Sie umgehend bei Anreise die sich im „Roten Ordner“ befindliche Inventar und Mängelliste, die Sie in standardisierter Form bereits bei Ihrer Buchung zur Kenntnis genommen haben. Diese kann sich zu dem in den einzelnen Apartments befindlichen Inventar geringfügig abweichen. – Bitte reklamieren Sie mögliche Schäden umgehend.

2.2  Sämtliche Gegenstände, die sich im Haus befinden, sofern sie nicht ausdrücklich als „Privat“ gekennzeichnet sind, dürfen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie damit so um, als wären es Ihre Eigenen und denken Sie an die Mieter nach Ihnen.

2.3  Jeder ist bemüht Schäden am Chalet/Apartment und Inventar zu vermeiden. Dennoch kann es passieren, dass etwas kaputt bzw. verloren geht. Bitte teilen Sie uns den entstandenen Schaden unverzüglich mit, damit wir rechtzeitig reagieren können und nicht erst nach Ihrer Abreise im Zuge der Endreinigung den Schaden feststellen.

2.4  Die Mieter haften für Beschädigungen, soweit sie oder ihre Besucher diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten haben.

2.5  Im Interesse der Mieter ist das Rauchen innerhalb des Hauses nicht gestattet. Bitte rauchen Sie nur im Freien des Erdgeschoss und entsorgen Sie die vollständig erkalteten Zigarettenreste im Müllbeutel. Werfen Sie diese bitte nicht in den Rasen oder an irgendeinem anderen Ort in der Anlage weg.

2.6  Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder und tragen Sie Sorge dafür, dass auch diese sich entsprechend der Hausordnung verhalten, sodass ihnen weder im Haus noch auf dem Grundstück etwas zustößt. Weder Betreiber noch Eigentümer übernehmen die Haftung.

2.7  Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie die üblichen Ruhezeiten zu beachten, insbesondere die Nachtruhe zwischen 22h und 7h Früh gemäß der allgemein geltenden Gesetze.

2.8  Je nach Art der Buchung wird der Stromzählerstand vor Ihrer Ankunft automatisch abgelesen, bzw. ist im gebuchten Pauschalangebot enthalten. Zur Selbstkontrolle können Sie den Stromzähler gerne einsehen (Zählerkasten bei Auffahrt). Bitte beachten Sie, dass der Zählerstand aufgrund des Vorheizens, sowie außerplanmäßiger An- und Abreise, abweichen

2.9  Haustiere sind in unseren Apartments, am Grundstück 339C grundsätzlich, bzw. ohne ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Beherbergers nicht gestattet.

2.10  In der Winterzeit (kalten Jahreszeit) muss die Heizung im WC im EG immer auf Frostschutz stehen.

2.11  Bei ergiebigem Schneefall, bitten wir Sie um Verständnis, dass die Wege zum Haus nicht rund um die Uhr geräumt werden können. Besonders auf der schattseitigen Hausseite kann Rutschgefahr durch Eisbildung bestehen. Salz und Streusplitt finden Sie in der entsprechenden Box beim Zählerkasten in der Mitte oberhalb der Auffahrt. Schneeschaufeln stehen (im Eingangsbereich Ihres Apartments) bereit. Grundsätzlich wurde von uns hierfür ein externer Winterdienst in der Zeit zwischen 7h und 19h beauftragt. Um Unfälle zu vermeiden bitten wie Sie jedoch um erhöhte Aufmerksamkeit.

3. Nutzung allgemein

3.1  Im Zuge der Ausübung diverser Freizeitangebote dient dieses Freizeitapartment dem Zwecke der „Erholung und Gesundheit, dem Genuss landschaftlicher Schönheiten, dem Sport, sowie dem Vergnügen des vorübergehenden Aufenthalts und der Nächtigung“– nicht als Wohnsitz!

3.2  Als Parkplatz nutzen Sie bitte ausschließlich die für Ihr Apartment vorgesehenen Flächen. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Parkplatz beim Chalet zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Diebstahl oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet der Eigentümer des Fahrzeuges.

3.3  Sie tragen während der gesamten Mietzeit die Verantwortung für das Apartment. Verschließen Sie beim Verlassen des Ferienhauses die Fenster und schließen Sie die Haustür immer ab. Der Betreiber übernimmt bei einem Einbruch oder Diebstahl keinerlei Haftung!

3.4  Im WC befindet sich der Hauptschaltkasten, mit dem sämtliche Verbraucher ein- bzw. ausgeschaltet werden können. Bitte lassen Sie nach Abreise alle Sicherungen eingeschaltet, es sei denn es wurde anderes vereinbart.

3.5  Für die Reinigung des Ferienhauses während Ihres Aufenthaltes sind Sie selbst verantwortlich. Die dafür notwendigen Geräte stellen wir Ihnen zur Verfügung. Ebenfalls finden Sie eine Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien vor (Spülmittel, Spülmaschinentabs, Abwaschlappen, Toilettenpapier und Küchenrollen), die durch den Betreiber nicht ergänzt werden– außer es wurde anders vereinbart.

3.6  Zwischenreinigungen werden auf Regie oder pauschal lt. Preisliste durch Betreiber angeboten.

3.7  Bitte beachten Sie bei Beheizung des Ofens die entsprechende Betriebsanleitung im roten Ordner Es darf nur feuertaugliches Holz zum Heizen verwendet werden, nichts anderes. Beim Anheizen wenn möglich die Fenster öffnen. Den Kamin während der Nutzung nicht unbeobachtet lassen. Brandgefahr! Keine heiße Asche aus dem Ofen nehmen!

3.8  Wenn das Brennholz in der Holzkiste nur mehr ca. ein Viertel voll ist, bitte um Information, damit wir diese wieder vollständig auffüllen können

3.9  Nach Gebrauch des Kaminofens entsorgen Sie die erkaltete Asche bitte im Restmüll.

3.10  Für die meisten Elektrogeräte befinden sich im „roten Ordner die Bedienungsanleitungen. Sollten Sie dennoch Fragen haben, bitte um Kontaktaufnahme.

3.11  Für Ihr Notebook bzw. Smartphone steht ein mobiler Internetzugang per WLAN zur Verfügung. Die Nutzungsanleitung und Zugangsdaten finden Sie im „kleinen roten Ordner“ und im Schaltkasten im WC.

3.12  Müllentsorgung: Bitte entleeren Sie Ihren Müll gemäß der hier geltenden Mülltrennung:

  • Grüne Tonne (alles Wiederverwertbare wie Kunststoff, Metall, Glas, udgl.)
  • Altpapier
  • Restmüll
  • Biomüll

gemäß der hierfür markierten Bereiche beim Müllhaus. Öffnen Sie hierzu die jeweilige Schubtüre und schließen Sie diese wieder nach Entleerung.

4. Küche und Bäder

4.1  Wir empfehlen die Ablufthaube nach Beendigung des Kochvorgangs für einige Minuten eingeschaltet zu lassen, um die Küchendünste vollständig zu

4.2  In die Küchenspüle, Toiletten, Waschbecken, Dusche und Badewanne dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette).

4.3  Bitte beachten Sie, dass Geschirr, Besteck, Töpfe, Geräte usw., nach der Benutzung, nur in gewaschenem und getrocknetem Zustand in die Schränke eingeräumt

4.4  Benutzen Sie für das Abstellen von heißen Gefäßen wie Töpfe oder Pfannen stets eine Unterlage.

4.5  Stellen Sie auf keinen Fall metallische Gegenstände (Töpfe, Besteck, Metallschüsseln) in die Mikrowelle!

4.6  Um Schimmelbildung vorzubeugen, sollten Sie die Bäder nach dem Duschen oder Baden gut durchlüften, nachdem diese, wenn nötig, zuvor trocken gewischt

4.7  Das Grillen mit offenem Feuer (Kohle, Gas, Holz, etc.) ist am gesamten Areal strengstens verboten. Grundsätzlich ist der Griller so zu benutzen, dass je nach Windrichtung keine Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft entstehen kann. Das Grillen ist nur bis 22h gestattet. 

4.8  Das Spielen von Musik bzw. ein erhöhter Lärmpegel unterliegt der allgemeinen österreichischen Hausordnung und  wird entsprechend der geltenden Gesetze eingefordert.

4.9  Das Rauchen ist im Innenbereich aller Chalets/Apartments ausnahmslos verboten

5. Anreise

5.1  Mit Voranmeldung und Terminvereinbarung, zwischen 16 und 18 Uhr.

5.2  Bei Ihrer Buchung haben Sie bereits die AGB´s, die Hausordnung und die Standard Inventarliste gelesen und zur Kenntnis genommen. Bei Ihrer Ankunft kontrollieren Sie bitte die im roten Ordner befindliche Inventar & Mängelliste, die Sie bei Ihrer Buchung bereits in standardisierter Form zur Kenntnis genommen haben.

5.3  Schauen Sie sich bitte zuerst im gesamten Haus um. Sollten Sie irgendwelche Mängel feststellen oder gar etwas kaputt sein, so kontaktieren Sie uns umgehend damit wir Abhilfe schaffen können. Damit der Mangel behoben werden kann und die Gewissheit besteht, dass Sie keine Verantwortung tragen, nach Ihrer Abreise nicht der Eindruck entsteht Sie hätten den Mangel verursacht

5.4  Sollten Sie binnen 2 Stunden ab Anreise keine Mängel beanstanden, gilt das Apartment als anstandslos übernommen.

6. Meldepflicht Gäste und Besucher

6.1 Gast

Jeder Gast hat unverzüglich bei Anreise ein Gästeblatt  auszufüllen, sofern er dieses nicht bereits vor Anreise über ein entsprechend technisches Hilfsmittel des Betreibers getan hat. Dieses ist unbedingt erforderlich bevor das Apartment bezogen werden kann. Wir danken für Ihr Verständnis! 

6.2 Besucher von Eigentümern

Für Besucher zwischen 8h und 21h während der Anwesenheit des Eigentümers, hat der Eigentümer gegenüber der Eigentümergemeinschaft durch den Verwalter auf Verlangen die Identität bekannt zu geben, bzw. muss  sich der Besucher ausweisen.

6.3 Besucher von Gästen

Erwartet ein Gast Besuch, so hat dieser vorab bei Bedarf die Frage des Parkplatzes zu klären.

7. Seuchenprävention

7.1 Der Betreiber kann bei Anreise bzw. auch während der Beherbergung von jedem Gast, unabhängig von der weiteren Gesetzeslage, mit begründetem Verdacht zum Schutz des Betriebes einen österreichischen Corona-Test verlangen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Nichtbefolgung kann eine unverzügliche Abreise verlangt werden.

8. Abreise

Das Apartment ist bitte bis spätestens 11 Uhr zu räumen. Bei Ihrer Abreise sollte das es so aussehen, wie Sie es bei Ihrer Ankunft vorgefunden habe abgesehen von der Endreinigung die durch uns erledigt wird.

Folgende Aufgaben sind von Ihnen als Gast zu erledigen:

  1. Bitte geben Sie uns alle Schäden an Haus und Ausstattung bekannt, die während Ihres Aufenthalts entstanden sind, um diese umgehend beheben zu können. Sollten wir erst im Zuge der Endreinigung Schäden feststellen, die auf Ihre Nutzung zurückzuführen sind, werden wir Ihnen neben Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten eine 10%ige Manipulationsgebühr verrechnen. Sollten keine Schäden zu beheben sein, so erhalten Sie umgehend innerhalb 3 Werktagen Ihre bei Buchung bezahlte Kaution auf ein von Ihnen genanntes Konto rückerstattet.
  2. Nehmen Sie bitte alle übrig gebliebenen Lebensmittel mit, insbesondere leeren Sie den Kühlschrank und das Gefrierfach. Schalten Sie diesen jedoch bitte nicht aus!
  3. Erledigen Sie den Abwasch und stellen Sie das trockene Geschirr an seinen vorgesehenen
  4. Entsorgen Sie bitte Ihren Hausmüll aus sämtlichen Mülleimern in das Müllhaus (siehe „Abfall“).
  5. Während der Wintersaison stellen Sie die Elektroheizungen auf Frostschutz (Stufe 1).
  6. Verschließen Sie alle Fenster jedoch keine Fensterläden. Schalten Sie alle Elektrogeräte aus, die Sie eingeschaltet haben (Kühlschrank bitte nicht ausschalten).
  7. Verlassen Sie das Haus besenrein, wobei die Endreinigung durch den Betreiber gemäß den Hygienevorschriften und Standards der gewerblichen Vermietung/Hotellerie gewährleistet werden.
  8. Verschließen Sie die Eingangstür mit der Pfeiltaste am (Nuki) Keypad. Beachten Sie, dass sich das Türschloss bis zur letzten Umdrehung verschließt. Falls es klemmt, die Tür heranziehen und das Verschließen abwarten.
  9. Die Endkontrolle, sowie  das  Ablesen   des   Stromzählerstands   übernimmt   unsere Mitarbeiterin im Zuge der Endreinigung und nach Ihrer Abreise.

9. Vorläufige Seeordnung für Eigentümer und Gäste der 4 Bergchalets 2-5 Regelung

Bei “Maria´s Land und See“ handelt es sich um ein Fischereigewässer mit untergeordneter Nutzung zum Schwimmen in einer behördlich definierten Schwimmzone und um keinen Badesee insgesamt. Die finale See- & Badeordnung im Detail kann erst bis Juni 2021 bekanntgegeben werden.

Bis zur Bekanntgabe der See- & Badeordnung gelten folgende Regeln bis auf Wiederruf:

  1. Der Zutritt zum See am Ufergrundstück 339 Abschnitt C ist den Eigentümern und Beherbergungsgästen des Grundstücks 348/2 mit gültigem Gästeblatt des Betreibers gestattet.
  2. Pro Apartment dürfen sich zeitgleich 4 bis 6 Personen mit gültigem Gästeblatt inkl. Kinder am Uferabschnitt 339C aufhalten
  3. Das Betreten des Sees nächst Uferabschnitt C ist grundsätzlich nicht vor Start der Badesaison gestattet.
  4. Kinder unter dem 14. Lebensjahr dürfen sich nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten in Gewässernähe aufhalten. Jugendliche ab 14Jahre auch unbeaufsichtigt, jedoch mit Kenntnis und Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten in Sichtweite.
  5. Das Betreten des übrigen Uferbereiches rund um den See (ausgenommen Grundstück 341/2, 341/3 Baustelle) ist bis 30.Mai 2021 nur auf eigene Gefahr und Risiko mit Kenntnisnahme/ und Unterfertigung dieser Badeordnung möglich. Jegliche Kosten & Haftungen des Seeeigentümers sind damit ausgeschlossen.

Jede aus dieser vorläufigen Regelung (a. bis e.) nicht berücksichtigte nutzungsrelevante Frage, muss direkt mit dem Seeeigentümer geklärt werden. Etwaiges Ableiten oben genannter Regeln ist ausgeschlossen. 

Grundsätzlich sind ab 1. Juni alle  die Seenutzung betreffenden Regelungen im roten Ordner, bzw. im entsprechenden Informationskasten am See nachzulesen und gelten damit als zugstellt.

10. Benutzung Kletterwand

Beginn Klettersaison ab 1. Juni  2021– nach erfolgter Überprüfung durch den Befugten bzw. Sachverständigen. Siehe Nutzungsanweisung durch Herrn Groll (Sachverständiger für Klettersteige und Kletterparks) im roten Ordner.

11. Radfahren, Fußballspielen, Wurfspiele

Am gesamten Areal der Allgemeinteile wie Fahrbereich, Parkplätze, Zugänge Apartments ist das Radfahren, Fußballspielen von Kindern nur unter Aufsicht Ihrer Eltern, oder hierfür verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Die Eltern haften für Ihre Kinder und mögliche Beschädigungen.

12. PKW-Verkehr, Parkordnung bzw. Zuordnung Parkplätze

    • Chalet Gansberg: Top 1 = G1, Top 2 = G2, Top 3 = G3, Gäste = Gast. G
    • Chalet Alpl: Top 1 = A1, Top 2 = A2, Top 3 = A3, Gäste = Gast. A
    • Chalet Hengstberg: Top 1 = H1, Top 2 = H2, Top 3 = H3, Gäste =Gast. H
    • Chalet Kienberg: Top 1 = K1, Top 2 = K2, Top 3 = K3, Gäste = Gast.K
    • Betrieb, Betrieb A (Müllhaus), Betrieb B = Stellplatz Mitarbeiter
    • Grundsätzlich gilt: sowohl dem Eigentümer als auch dem Gast steht für das jeweilige Apartment der jeweils oben markierte Parkplatz zur Verfügung
    • Zusätzliche Parkplätze: Jegliche zusätzliche Benötigung von Parkplätzen ist vor Anreise mit dem Betreiber zu klären bzw. anzumelden. Die Benutzung dieser externen Abstellplätze ist auf eigenes Risiko, ohne Gewährleistung der Eigentümergemeinschaft oder des Betreibers je nach Verfügbarkeit an unterschiedlichen Orten und grundsätzlich kostenpflichtig.
    • Parken entlang der Rohrbacherstrasse unterhalb der Schneeberg Chalets am Bankett ist verboten und kann zu Anzeigen führen.
    • Sollte es aus Räumungsgründen notwendig sein, folgen Sie bitte den Anweisungen des Personals bzw. Räumungsdienstes und parken Sie Ihr Auto um.
      • Im Falle von außergewöhnlich starkem Schneefall ersuchen wir Sie, Ihr Auto notfalls selbst auszuschaufeln.
     

Am gesamten Areal gilt die StVo. Es wird ersucht im Schritttempo zu fahren!

13. Mountainbiking und Skitouren, und vieles mehr um MEIN CHALET und am Schneeberg

Grundsätzlich gilt abseits der öffentlichen (asphaltierten) Straßen, auf allen Güterwegen und Privatwegen ein generelles Radfahrverbot Insbesondere Mountainbikes und E-Bikes haben sich an die exakten Routen zu halten. Ebenso ist das Skitourengehen lt. NÖ.-Forstgesetz grundsätzlich verboten und ist an die Erlaubnis jedes einzelnen Grundeigentümer gebunden. Zudem sind aufgrund der Wildökologie und zum Schutz sensibler Lebensräume Schonzeiten und Brutzeiten zu respektieren.

Davon ausgenommen finden Sie unter: https://www.chalet-schneeberg.at/mountain-biking/  um MEIN CHALET am Schneeberg öffentlich zugängliche Radrouten, sowie unter https://www.chalet-schneeberg.at/skifahren/ Hinweise zum Skifahren allgemein und Allgemeines rund um die Region der Wiener Alpen und das Schneebergland. So finden Sie hier auch unsere App inklusive digitaler Wanderkarte zum download. Diese informiert Sie über 25 Rundwanderwege von 30 Minuten bis 9 Stunden.

Besonders um bei diesen beiden Sportarten Anzeigen und empfindliche Geldstrafen zu vermeiden, bitten wir Sie sich mit uns in Kontakt zu setzen. Gerne beraten wir Sie und verhelfen Ihnen damit zu einem erholsamen und schönen Aufenthalt ohne Ärgernisse.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und bedanken uns für Ihre freundliche Kenntnisnahme!

Puchberg, am 1.6.2021

 

NACHZULESEN IM „KLEINEN ROTEN ORDNER“ in jedem APARTMENT bzw. digital – spätestens ab 1. Juni  2021:

  • MUSTER allgemeine Inventar- & Mängelliste, individuell pro Apartment
  • Übersicht: Orientierungsplan, Notrufnummern, Kontakte von MEIN CHALET, Parkordnung
  • See- & Badeordnung
  • Anleitung zur Kletterwand am Standort der Bergchalets
  • Diverse Wanderkarten zum Quellschutz Wanderparadies
  • Informationen und Hinweise zu möglichen Mountainbike – und Skitouren
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